Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig für alle Leistungen von Visora, Inhaber Julian Sasse (nachfolgend „Visora“). Diese Fassung ersetzt ältere Versionen.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen Visora und Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Visora stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungen von Visora
Visora erbringt Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videoproduktion, visuelle Gestaltung, Bowling‑Content/Marketing sowie Betrieb digitaler Community‑Funktionen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem Pflichtenheft.
Beispiele & Deliverables
- Fotopakete (Auswahl, Farblook, Web‑Exports); Videoclips (9:16/1:1/16:9)
- Grafiken/Slides für Instagram, Reels‑Cover, Thumbnails
- Layouts (Flyer/Plakate), Export‑Profile und Druck‑Ready‑PDFs
3. Angebot & Vertragsschluss
Die auf der Website dargestellten Pakete/Preise sind unverbindlich. Nach Anfrage erstellt Visora ein schriftliches Angebot (z. B. PDF). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot per E‑Mail bestätigt oder mit der Annahme erkennbar beauftragende Handlungen vornimmt.
4. Preise & Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
- Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug per PayPal an paypal@visora-media.de oder nach Vereinbarung.
- Visora kann angemessene Abschlagszahlungen/Anzahlungen verlangen. Auslagen (z. B. Lizenzen, Reisekosten) werden nach Nachweis berechnet.
- Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) sowie Verzugskosten.
- Änderungswünsche des Kunden nach Beauftragung (Change Requests) können zu Mehraufwand und damit Mehrkosten führen.
Zahlungsarten, Anzahlungen & Auslagen
- Anzahlungen bei größeren Projekten (z. B. 30–50 %) möglich
- Zahlung i. d. R. per PayPal; weitere Optionen nach Absprache
- Auslagen (Lizenzen, Reisekosten) werden transparent nach Nachweis abgerechnet
5. Termine, Lieferfristen & Änderungen
Termine/Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Fristen entsprechend. Änderungen des Leistungsumfangs werden schriftlich festgehalten (Change‑Request‑Protokoll).
Was gilt als Änderung?
- Scope‑Änderungen (zusätzliche Motive, neue Formate, Zusatzdrehs)
- Wesentliche Text-/Designanpassungen nach finaler Freigabe
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge sowie Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit und sorgt für Rechte‑ und Quellenklarheit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson.
Mitwirkungs‑Checkliste
- Kontaktperson & Freigabewege geklärt
- Assets/Logos/CI‑Vorgaben übermittelt
- Motivliste/Shotlist und Deadlines bestätigt
7. Nutzungsrechte (Urheberrecht/Lizenzen)
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Visora.
- Nach Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang und Zweck.
- Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Bearbeitung über den vereinbarten Umfang hinaus oder Nutzung in neuen Medien/Regionen bedarf der vorherigen Zustimmung von Visora.
- Von Visora eingesetzte Stock‑Assets (z. B. Envato Elements) dürfen nicht separat extrahiert, weitergegeben oder eigenständig verwertet werden. Es gelten die jeweiligen Drittanbieter‑Lizenzbedingungen.
Erweiterte Lizenzen & Reichweiten
- Zusatzlizenzen für Paid Ads, OOH, TV, internationale Nutzung
- Stock‑Assets unterliegen Drittanbieter‑Bedingungen
8. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Visora kann bei Konzeption, Text-/Bild-/Videobearbeitung, Prototyping oder Effizienzaufgaben KI‑Tools einsetzen. Endergebnisse werden vor Auslieferung menschlich geprüft. Auf Wunsch kann der KI‑Einsatz für ein Projekt ausgeschlossen werden; dies kann Zeit- und Preisänderungen nach sich ziehen.
- Transparenz: Auf Anfrage informiert Visora über Art und Umfang des KI‑Einsatzes im Projekt.
- Daten: Es werden keine vertraulichen Kundendaten wissentlich in Tools eingegeben, die diese zu eigenen Trainingszwecken verwenden. Der Kunde übermittelt keine rechtlich sensiblen Daten ohne ausdrückliche Vereinbarung.
- Rechte: KI‑Outputs werden in das Werk integriert; Rechte hieran richten sich nach Ziff. 7. Etwaige Drittanbieter‑Nutzungsbedingungen sind zu beachten.
- Hinweispflicht: KI kann Fehler/Halluzinationen erzeugen. Der Kunde prüft bereitgestellte Texte/Infos auf Richtigkeit, wenn diese für seine Außendarstellung wesentlich sind.
Typische KI‑Einsatzfälle
- Ideation/Storyboard‑Skizzen, Fassungsvarianten
- Hilfs‑Retusche, Upscaling, Untertitel‑Entwürfe
9. Abnahme
Vor Fertigstellung erhält der Kunde ein Preview/Proof. Nach Freigabe produziert Visora das Endprodukt. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung binnen sieben Kalendertagen nach Bereitstellung abzunehmen; erfolgt keine substantiierte Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
Abnahme‑Checkliste
- Inhalte, Schreibweisen, Logos und Maße geprüft
- Formate/Exports getestet (Instagram, Web, Druck)
10. Gewährleistung
Bei Mängeln leistet Visora zunächst Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder – bei wesentlichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Gewährleistungsablauf
- Mangel melden → Nachbesserung (max. zwei Versuche)
- Danach ggf. Minderung oder Rücktritt bei wesentlichen Mängeln
11. Haftung
Visora haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, außer im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Rechte Dritter & Freistellung
Der Kunde versichert, dass von ihm gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Marken, Musik etc.) frei von Rechten Dritter sind oder erforderliche Rechte/Lizenzen vorliegen. Der Kunde stellt Visora von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung vom Kunden bereitgestellter Inhalte resultieren.
Typische Schutzrechte prüfen
- Bilder/Musik/Fonts/Markenrechte
- Persönlichkeitsrechte (Model‑Releases)
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Geschäfts‑ und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
14. Datenschutz
Visora verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß der Datenschutzerklärung. Soweit erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) abgeschlossen.
AV‑Vertrag & Subunternehmer
- Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nach Bedarf
- Einsatz von Unterauftragnehmern wird transparent gemacht
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei digitalen Inhalten, wenn Visora mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Frist mit der Ausführung begonnen hat und dieser seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt.
Muster‑Widerrufsformular (Information)
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an Visora, E‑Mail: info@visora-media.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …
Bestellt am … / erhalten am …
Name des/der Verbraucher(s): …
Anschrift des/der Verbraucher(s): …
Datum/Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)
16. Änderungen der AGB & Schlussbestimmungen
- Visora kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Verträge anpassen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Lingen (Ems).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.